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Offener Brief an die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

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Christian Wintersteller – Offener Brief an die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
für Oberösterreich und Salzburg
Geschäftsstelle Salzburg
Gebirgsjägerplatz 10
5020 Salzburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Artikel der Salzburger Nachrichten vom Samstag, 13. April 2013, treten Sie massiv gegen einen angeblichen Wunsch der gemeinnützigen Wohnbauträger Salzburgs auf, Baustandards zu senken.
Dazu möchten wir folgendes festhalten:
Im Laufe des Jahres 2012 hat Landesrat Walter Blachfellner die Salzburger Wirtschaftskammer, die Landesgruppe Salzburg der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen und die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten in Salzburg gebeten, Vorschläge zur Eindämmung der in den letzten Jahren vielfach feststellbaren Kostensteigerungen im geförderten Wohnbau zu machen.
Vielfach ist es sehr schwierig bis unmöglich geworden, die Baukostenobergrenzen der Salzburger Wohnbauförderung einzuhalten. Wie Ihnen bekannt ist, haben die Salzburger Gemeinnützigen am 8. Mai 2012 Vorschläge im Rahmen eines 5-Punkte-Programms dem Landesrat und der Öffentlichkeit vorgelegt. In einem dieser Punkte wird ausgehend von einer Studie über „Wirtschaftlichkeitsparameter und einem ökonomischen Planungsfaktor für geförderte Wohnbauprojekte in Wien“ (TU Wien, 2008) vorgeschlagen, wirtschaftliche Mindestanforderungen in der Planung als Voraussetzung für Wohnbauförderungen zu normieren.
Wenn nun die Salzburger Wohnbauförderung beabsichtigt, Wirtschaftlichkeitsparameter für Planungen als Voraussetzung für Förderungen festzulegen, ist dies keinesfalls als Absage an Qualitätsansprüche in der Architektur zu sehen. Vielmehr beweist eine ganze Reihe von in den letzten Jahren von Architekten erfolgreich geplanten geförderten Wohnbauvorhaben, dass sich qualitätsvolle Architektur und Wirtschaftlichkeit nicht ausschließen. Die Mittel der Wohnbauförderung werden von den österreichischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Die Mieten in geförderten Wohnobjekten werden maßgeblich auch durch die Höhe der Baukosten bestimmt. Es ist daher ein völlig legitimes Anliegen der Politik, neben den Qualitätsansprüchen auch Ansprüche an die Wirtschaftlichkeit der Planung zu stellen.
Zu Ihrer Forderung, dass auch Private geförderte Mietwohnungen bauen dürfen, ist auf das Sonderwohnbauförderungsgesetz für gewerbliche Bauträger zu verweisen, welches vom 1.1.2010 bis 31.12.2012 die Förderungsmöglichkeit für Mietwohnungen zu ähnlichen bzw. sogar erleichterten Rahmenbedingungen wie bei den gemeinnützigen Wohnbauträgern in der Stadt Salzburg vorgesehen hat. Kein einziger Förderungsantrag wurde in diesem Zeitraum eingereicht!
Besser als vordergründige Kritik in Medien zu üben wäre es, konstruktiv und mit diskussionsfähigen Vorschlägen mitzuhelfen, der Kostenentwicklung im geförderten Wohnbau entgegen zu wirken, und den Menschen lebenswertes und leistbares Leben zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dir. Dr. Christian Wintersteller
GBV-Obmann Salzburg

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