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Initiative Architektur zu ICOMOS: Erstaunlich. Befremdend. Peinlich.

Ein Kommentar

Initiative Architektur – Salzburg wurde im Jahr 1996 in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufgenommen. Der Prozess der Nominierung wurde ohne Einbindung der Gremien der Stadt noch sonstiger lokaler Gruppierungen vollzogen. Dies wurde als Mangel festgestellt. Bereits zum zweiten Mal wurde nun eine Advisory Mission in Salzburg vorstellig, um quasi nach dem Rechten zu sehen. Während der erste Bericht aus dem Jahr 2008 inhaltlich präzise und in der Sache im Wesentlichen die Vorgangsweise Salzburgs bestätigte, spricht der Bericht von Icomos (Dr. Petzet) nunmehr eine andere Sprache. Dies verwundert, weil sich an der seinerzeit bestätigten Strategie nichts Grundlegendes verändert hat. Diese Strategie von Erhaltung und der Implementierung neuer qualitativ hochwertiger Bauten in das vorhandene Stadtgefüge wurde vom damaligen Icomos-Beauftragten in den Grundzügen bestätigt. Der Bericht der aktuellen Advisory Mission ist nun nicht nur einer offenbar gewandelten, allerdings nie kommunizierten Ideologie seitens Icomos geschuldet, sondern er enthält auch, und das ist bedauerlich, eine erhebliche Zahl von Fehlern und Interpretationen, die nicht unwidersprochen bleiben können. Sie sind dazu angetan ein verzerrtes Bild vom Rang der Altstadterhaltung und dem Stellenwert von zeitgenössischer Architektur im historischen Kontext Salzburgs zu zeichnen.

Der Bericht äußert auf verschiedenen Ebenen Kritik. Eine bedeutsame Feststellung betrifft das aus Sicht von Icomos mangelhafte österreichische Denkmalschutzgesetz. Dazu ist festzuhalten, dass dieses Denkmalschutzgesetz bereits in Kraft war als Salzburg und andere Orte in Österreich (wie z.B. Hallstatt) in das Welterbe aufgenommen wurden. Warum hat Icomos diese Stätten in die Liste aufgenommen, wenn, wie man jetzt feststellt, die Voraussetzungen für einen dauerhaften Schutz auf bundesstaatlicher Ebene offenbar nicht ausreichend gewährleistet waren? Mit keiner Silbe war in früheren Salzburg betreffenden Dokumenten davon die Rede. Der kritisierte Umstand, im Wesentlichen der im Denkmalschutzgesetz fehlende Ensembleschutz, wurde in Salzburg auch längst erkannt und durch das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz aus dem Jahr 1967 kompensiert. Die Zusammenarbeit von Denkmalschutzbehörde und Altstadterhaltung ist ebendort institutionell geregelt. Aus der gegenwärtigen Situation ist daher die Empfehlung eine Novelle des Bundesgesetzes herbeizuführen wenig hilfreich und eine solche Änderung läge weder im Ermessen der Stadt noch des Landes Salzburg. Beim Denkmalschutzgesetz handelt es sich bekanntlich um eine bundesgesetzliche Regelung im Verfassungsrang, über deren Änderung es jedenfalls keine uns bekannten Bestrebungen gibt. In Salzburg steht mit dem AStEG tatsächlich ein Instrument zur Verfügung, das sich andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen (Welterbestadt Graz und Innsbruck) sogar zum Vorbild genommen haben.

Die im Bericht in Richtung Denkmalschutzgesetz und Altstadterhaltungsgesetz ausgesprochenen Empfehlungen entbehren daher einer sachlichen Grundlage und würden eine Destabilisierung der in den genannten Gesetzen sichergestellten rechtsstaatlichen Normen bedeuten. Jene Empfehlungen sind daher nicht zielführend und verkennen vollkommen die österreichischen Rechtsnormen.

Der Bericht ist überdies widersprüchlich. Mehrfach wird darin bestätigt, dass die Altstadterhaltung in Salzburg sehr gut funktioniert, auch werden positive Maßnahmen erwähnt, wie die Erstellung eines Managementplanes, dessen wesentliche Grundlage das kritisierte Altstadterhaltungsgesetz ist, um schließlich Empfehlungen auszusprechen, deren Ernsthaftigkeit angezweifelt werden muss. So wird eine neue Tendenz aggressiver Stadterneuerung unterstellt und die Empfehlung ausgesprochen, bei Neubauten (new development) „simply designed facades“, wie es angeblich das Altstadterhaltungsgesetz fordert, zu errichten. Das Altstadterhaltungsgesetz verlangt viel und bei Neubauten tatsächlich eine harmonische Einfügung, „simply designed facades“ werden allerdings dort nicht empfohlen.

Diese Stelle ist entlarvend. Es geht Icomos offensichtlich nicht um Qualität, sondern man erfindet sogar einen Passus im Altstadterhaltungsgesetz, sagen wir es einmal pointiert, welcher einfältig gestaltete Fassade verlange. Das wäre also im Hinblick auf Neubauten der adäquate, von Icomos empfohlene Umgang mit dem einzigartigen Charakter der Salzburger Altstadt.

Im Bericht wird außerdem die Tendenz zu einer „aggressiven Stadterneuerung“ konstatiert. Was darunter zu verstehen wäre, wird allerdings nicht definiert. Tatsache ist, dass für keines der von der „Advisory Mission“ geprüften Bauvorhaben wertvolle oder denkmalgeschützte Bausubstanz abgebrochen oder beeinträchtigt wird. Streiten ließe sich über die Frage des Abbruchs des alten Hallenbads, zweifelsohne ein interessanter Bau aus den 1950er-Jahren, wenngleich er eben nicht unter Denkmalschutz steht. Aber dieser Umstand ist für Icomos belanglos. Anstatt konkret (Zeit-)geschichte anzufassen, auch jenseits des barocken Stadtbildes, wird in Bezug auf dieses Projekt über Sichtachsen referiert, die es nicht gibt und auch nie gab, wie gerade die im Bericht erwähnte Ansicht des Mirabellgartens von Franz Caucig aus dem Jahr 1819 deutlich macht. Den Blick Richtung Norden verstellte bis 1818 die gläserne Orangerie, deren Brandruinen auf dem Bild noch sichtbar sind. Folglich richtet sich der Blick des Künstlers in die entgegengesetzte Richtung. Jenseits des Betrachterstandpunkts gab es nichts zu sehen als Augebiet und die dann in den 1860er-Jahren abgetragenen Verteidigungswälle).

Wer in einem solchen Kontext von aggressiver Stadterneuerung redet, läuft Gefahr, in Fällen, wo das tatsächlich der Fall ist, keine Argumente mehr zu besitzen. Bestätigt werden kann, dass Salzburg dank seiner Lage und seiner besonderen Lebensqualität in den vergangenen Jahren besonders attraktiv geworden ist. Die Altstadterhaltung hat für die Sicherung dieser Qualitäten einen bedeutsamen Anteil beigetragen. Sie ist daher – und das gereicht der Stadt auch zu großem Vorteil – ein begehrtes Domizil. Diese privaten Investitionen gut und richtig zu lenken, ist wesentlicher Bestandteil für die Erhaltung der wertvollen Bausubstanz und der fortwährenden Erneuerung der Stadt. Letzteres ist ein selbstverständlicher und notwendiger Prozess. Mit der Tendenz oder gar der Beförderung einer aggressiven Stadterneuerung hat das nichts zu tun und es darf wohl mit Fug und Recht behauptet werden, dass die Mehrheit der Salzburger wünscht, in einer prosperierenden und nicht in einer „Shrinking City“ mit all den sich daraus ergebenden Problemen zu wohnen und zu arbeiten.

Der Bericht von Icomos enthält neben solchen Fehlurteilen und Fehleinschätzungen eine Reihe von unsachlichen Zwischentönen, die in einer fachlichen Auseinandersetzung entbehrlich sind. So wird vor „gefährlichen“ Tendenzen durch Architektenwettbewerbe gewarnt. Wettbewerbe sind spätestens seit der Renaissance Instrumente zur Erlangung geistiger Vielfalt im architektonischen Entwurf. Es erlaubt die Abwägung verschiedener architektonischer Ansätze und die Einschätzung der Maßstäblichkeit von Projekten.

Wettbewerbe sind überdies seit der so genannten „Architekturreform“ in den 1980er-Jahren zum kennzeichnenden Merkmal der architektonischen Kultur Salzburgs geworden. Gerade dadurch entstand Transparenz und Vielfalt. Es wurde eine Planungskultur entwickelt, für die die Stadt national und international hohe Wertschätzung erfahren hat. Eine Außerachtlassung dieser Entwicklung und die Unterstellung gefährlicher Tendenzen durch Architekturwettbewerbe ist daher eine nicht akzeptable Verurteilung.

In dasselbe Horn stößt der Bericht, wenn er despektierlich von „so genannter hochwertiger zeitgenössischer Architektur“ schreibt. Sowohl die Charta von Venedig also auch andere Dokumente der Unesco verlangen vereinfacht ausgedrückt eine klare Differenz von Neuem und Altem. Rekonstruktionen, Stilkopien und dgl. werden auch nach den modernen Grundsätzen der Denkmalpflege in Österreich nicht befürwortet. Sie bilden stets den absoluten Ausnahmefall und sind nicht das Ziel, weder der Denkmalpflege noch der Altstadterhaltung in Salzburg. Insofern kann dort, wo Neues entsteht nur mit hochwertiger zeitgenössischer Architektur reagiert werden, die selbstverständlich den Grundsätzen des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes zu folgen hat. Auch muss Neues keineswegs a priori „bescheiden sein und sich zurückhalten“ – es muss sich harmonisch einfügen, ja. Für diese Vorgangsweise und zur Beurteilung der Projekte bedient sich die Stadt per Gesetz der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung und per freiwilliger Verpflichtung, bei besonders wichtigen Projekten, zusätzlicher Fachkräfte wie Mitgliedern des Gestaltungsbeirats und anderer Berater.

„Zerstörung der Landschaft“

„… von der Festung am Mönchsberg lässt sich die dramatisch zunehmende Zersiedelung der Umgebung Salzburgs, gut erkennen. Es scheint den Gemeinden und der Republik Österreich schwer zu fallen, diese Zerstörung der Landschaft unter Kontrolle zu bringen, sogar wenn es sich um Neubauten wie die Universität direkt unterhalb des Mönchsbergs handelt, die nun Nonntal belagert. (…) Zum Wohle der Welterbestätte wäre Salzburg gut beraten, wenigstens die letzten Grünflächen zu erhalten und die bestehende Achse der Hellbrunner Allee nicht anzutasten.“

So steht es als Einschätzung und Empfehlung im Icomos-Bericht. Als ob es ernsthaft heute noch darum ginge den Grünraum entlang der Hellbrunner Allee zu verbauen. Aber gut, dass das noch einmal gesagt wurde. Der Neubau der Universität „belagert“ jetzt Nonntal und sei ein Beispiel für die Zerstörung der Landschaft. Das ist ein boulevardmedientauglicher Nebensatz, der dokumentiert, dass die Verfasser in der Sache nicht informiert sind. Es war das Ziel den südlichen Grünraum zu erhalten (und nicht zu zerstören) und bis weit in die Innenstadt hineinzuziehen. In EU-weiten Wettbewerbsverfahren, zuerst ein städtebaulicher Wettbewerb und dann ein Architekturverfahren, wurde die beste Lösung ermittelt. Das Ergebnis überzeugt durch die Lockerheit, mit der das große Bauvolumen im städtebaulichen Gefüge platziert wurde. Die Durchblicke in den südlichen Grünraum und zum Bergpanorama sind gelungen. Der Respekt vor der umgebenden Bebauung ist vorhanden, die Fassaden einfach und im Detail präzise durchgearbeitet. Gleichzeitig wird dieses Gebiet transformiert und mit einer intensiven neuen Nutzung versehen. Es wurden teilweise ganz neue und überwältigend schöne Ausblicke auf die Festung und das Nonntal mit vorgelagertem Gebirgszug erschaffen. Das Projekt wurde mehrfach ausgezeichnet und unterstreicht die Richtigkeit, universitäre Einrichtungen innenstadtnah zu implementieren und die Stadt, auch wenn sie Welterbe ist zu entwickeln.

Erstaunlich, um nicht zu sagen befremdend ist auch der Umstand, dass Icomos, offensichtlich keine Scheu davor hat, selbst zu planen, obgleich die Kompetenz dazu fehlt. Man geniert sich nicht beim Projekt Rehrlplatz vorzuschlagen, dieses um ein Geschoss zu reduzieren und in zwei oder drei Baukörper aufzulösen. Aus diesem Vorschlag sprechen die Projektgegner. Icomos gibt damit seine Über- und die erforderliche Unparteilichkeit preis.

Peinlich ist die Feststellung zum Kraftwerk Sohlstufe und zur geplanten Tiefgaragenerweiterung im Mönchsberg. Bei ersterem wird – nachdem bedauert wurde, dass für das Wasserkraftwerk keine Informationen bereit gestanden wären – festgehalten, wohlgemerkt nachdem das Kraftwerk gebaut ist, dass es keinen wesentlichen Einfluss auf das Stadtbild hat. Hätte man all die Jahre das Wasser die Salzach hinunterfließen lassen müssen, um schließlich zu erfahren, was man hier schon immer wusste? Für diese Erkenntnis wurde die Stadt sogar gerügt. Eine beratende Hilfestellung, die die Unesco bieten sollte, sähe unseres Erachtens anders aus. Umgekehrt ist die geplante Erweiterung der Mönchsberggaragen aus Sicht von Icomos unproblematisch, obwohl sie viele Unwägbarkeiten enthält und aus verkehrspolitischer Sicht vermutlich sehr wohl bedenklich ist. Icomos interessiert sich für die Oberfläche und nicht für die strukturellen Veränderungen, welche die Stadt bewältigen muss.

Ernest-Thun-Straße
Die Liegenschaft liegt in der Pufferzone und das geplante Projekt beeinträchtigt keine Sichtachse oder historische Blickbeziehung. Die beiden dort befindlichen Bestandsbauten sind im Sinne des AStEG nicht von Bedeutung. Auch das Denkmalamt kam bislang nicht auf die Idee, hier erhaltenswerte Bausubstanz zu erblicken. Unter diesen Voraussetzungen muss es dem Eigentümer gestattet sein zu sagen, hier will ich neu bauen. Es besteht begründeter Weise kein öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser beiden Objekte. Im Bericht von Icomos wird aber der Eindruck erweckt, dass es sich bei den beiden Objekten, die dort abgerissen werden sollen, um wertvolle Bausubstanz handelt. Vor allem der Neubau der 1960er-Jahre an der Schwarzstraße ist architektonisch mehr als bescheiden und definitiv kein Gründerzeitbau. Der Umbau dieses wirklich dürren Bürobaues in ein Wohnhaus wurde mehrfach geprüft und als untauglich verworfen. Es macht schlicht keinen Sinn, das jetzt als Lösung auf den Tisch zu legen. Aus all dem folgt kein Abbruchauftrag, aber wenn der Eigentümer einen Neubau will, dann kann man ihm das aus kunst-, architektur- oder denkmalpflegerischer Sicht nicht verbieten.

Mozarteum
Die Aussagen zum Mozarteum sind subjektiver Natur, eine Begründung (geschweige denn ein Befund für die Feststellung), dass es sich um ein „eyesore“ handle fehlt und ist repräsentativ für den Bericht. Der als „eyesore“, also Schandfleck‘ angesprochen Solitär ist ein markantes architektonisches Signal – zweifelsohne, ihm deswegen Qualität abzusprechen, ist nicht begründet.

Die Universität Mozarteum ist die zentrale Einrichtung der pädagogischen Seite der Mozartpflege in Salzburg (Mozart und seine gleichsam immaterielle Bedeutung für das materielle Welterbe wird ja in den Dokumenten der Unesco betont). Die Wiederherstellung des Lehrbetriebs nach dem die Hochschule 1998 geschlossen werden musste (Stichwort: „sick building syndrom“) war daher ein für Sal zburg essentielles Vorhaben.

Dabei wurde auch nach konservatorischen Grundsätzen der ehemalige Lodronsche Primogeniturpalast (bzw. das was nach dem Umbau von Arch. Woerle in den 1970er-Jahren noch übrig war) wieder hergestellt (Entfernung der Aicher-Passage u.a.m.). Außerdem wurde eine öffentliche Durchwegung zum Mirabellgarten geschaffen, eine Öffnung der Hochschule zum Mirabellplatz erzielt und einiges andere mehr, was die harmonische Einfügung des Gesamtkomplexes in des Gefüge der Altstadt sichert und ein bedeutenden Gewinn gegenüber dem misslungenen Vorgängerbau darstellt. Außerdem bildet der Neubau ein Pendant zum „Alten Mozarteum“ an der Schwarzstraße, errichtet im Stil der Münchner Sezession (1914, Arch. Richard Berndl). Es ist daher ein schönes Indiz für die Beziehung Salzburg-München, für die es in Salzburg noch viele andere Beispiele gibt, dass mit Robert Rechenauer wiederum ein Münchener Architekt, übrigens nach einem öffentlichen, EU-weit ausgeschriebenen Wettbewerb, im Mozartjahr 2006 den Neubau der Universität Mozarteum fertigstellen konnte. Das „Alte Mozarteum“ auf der gegenüberliegenden, der Westseite des Mirabellgartens, hat durchaus eine vergleichbare Dimension und Höhenentwicklung wie der Neubau an der Ostseite des Mirabellgartens. Einfügung ist etwas mehr als die Frage, des Bezugs zu einem einzigen Bauwerk (Villa Kast). Icomos lässt hier den stadträumlichen Bezug und die Betrachtung der Entwicklung des ganzen 19. und 20. Jahrhunderts außer Betracht. Wie überhaupt der Eindruck entsteht, dass für Icomos die Stadt als Stadt mit dem Ende des Erzstiftes aufhörte zu existieren. Salzburg war tatsächlich bis 1803 eine fürsterzbischöfliche Residenzstadt. Die baulichen Relikte dieser Ära prägen diese Stadt, aber sie ist dabei nicht stehen geblieben. Es wurde im 19. Jahrhundert an und in ihr weitergebaut und im 20. auch. Salzburg ist ein lebendiges Stadtdenkmal, das auch im 21. Jahrhundert ein vitales Stadtzentrum haben soll.

Seitens der Verfasser des Icomos-Berichts und den zuständigen Stellen der UNESCO erwarten wir die Aufnahme eines fachlichen Diskurses. Wir betrachten diese Stellungnahme als Anstoß zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung über die Zukunft des Welterbes Salzburg.

In Erwartung einer Antwort und mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand der Initiative Architektur Salzburg

Bezugnehmend auf „Icomos Advisory Mission Report to the Historic Centre of the City of Salzburg, from 2 to 3 April 2013, Stellungnahme der Initiative Architektur Salzburg“

Ein Kommentar zu “Initiative Architektur zu ICOMOS: Erstaunlich. Befremdend. Peinlich.

  1. Finde ich super, dnake für die infos.

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